Private Krankenzusatzversicherung

Situation:
Aufgrund der Reformen des deutschen Gesundheitssystems werden bei stetig steigenden Beiträgen immer mehr Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gekürzt.
Allein durch die Umlage des Arbeitgeberanteils für die Zahnleistungen und die Lohnfortzahlung im Krankeheitsfall (Krankentagegeld) auf den Arbeitnehmer hat sich der
Beitrag für den Arbeitnehmer erneut erhöht. Im Zahnbereich werden für Leistungen keine prozentual anteiligen Summen, sondern nur noch Festbeträge von den
Krankenkassen gezahlt. Zusätzlich wurde der vierteljährliche Praxisbeitrag von 10,-- EURO sowie eine Erhöhung des Eigenanteils für Medikamente eingeführt.
Ebenfalls wurden z. B. die Leistungen für Brillen/Sehhilfen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen.

Wenn die Gesetzliche Krankenkassen nur noch die reine Grundversorgung tragen kann, dann müssen Sie mehr Eigenverantwortung übernehmen. Schließlich ist es Ihr Körper,
Ihre Gesundheit und Ihr Leben.
Aus diesem Grund ist eine Zusatzabsicherung über die private Krankenzusatzversicherung unvermeidlich. Mit dem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung machen Sie jetzt den richtigen Schritt.Sie ist modern, sie wird von Versicherungsgesellschaften ständig an die aktuelle Gesetzeslage angepasst, der Versicherungsschutz kann von Ihnen an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden und das alles können Sie durch Beitragsvergleiche zu einem nahezu unschlagbar günstigen Preis bekommen.

Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten, die nach Vorleistung der Kassen übrig bleiben. Je nach Tarifwahl werden sogar Kosten erstattet, für die die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt keine Leistung übernimmt. Es lässt sich, je nach Bedarf und eigenem Geschmack, ein individuelles Paket zusammenstellen.

In der private Krankenzusatzversicherung werden unter anderem folgende Zusätze Angeboten:
- im ambulanten Bereich: Sehhilfen, Kontaklinsen, Heilpraktiker, Arznei-/Verbandsmittel Zuzahlung, Erstattung der Praxisgebühr, Auslandskrankenschutz,
Auslandsrücktransporte, Heilmittel, Akupunktur
- im stationären Bereich: Mehrkosten für freie Krankenhauswahl, 2-Bettzimmer mit/ohne Privat-/Chefarztbehandlung (Privatärztliche Honorare innerhalb der
Gebührenordnung oder oberhalb der Gebührenordnung, bzw. ohne Begrenzug auf die Gebührenordnung), 1-Bettzimmer mit/ohne Privat-/Chefarztbehandlung (Privatärztliche
Honorare innerhalb der Gebührenordnung oder oberhalb der Gebührenordnung, bzw. ohne Begrenzug auf die Gebührenordnung), stationäre Behandlung im Ausland
(Auslandsreise Krankenversicherung)
- im Zahnzusatzbereich: Zahnersatz (nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse, oder auch ohne Vorleistung der gesetzliche Krankenkasse), Zahnimplantate
(nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse, oder auch ohne Vorleistung der gesetzliche Krankenkasse), Inlays (nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse, oder auch ohne Vorleistung der gesetzliche Krankenkasse), Honorare im Rahmen der "Gebührenordnung für Zahnärzte" (GOZ) bis zum 3,5-fachen Satz (oder auch darüber hinaus), professionelle Zahnreinigung, etc.
- Krankentagegeld: Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit
- Krankenhaustagegeld
- im Pflegezusatzbereich: vereinbarter Betrag für die tägliche Pflege als Erweiterung zur gesetzlichen Pflegeleistung (in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind z. B. im stationären Bereich nur die Pflegeleistungen zum Teil versichert, nicht aber die Unterbringung und Verpflegung. Ebenfalls ist die zur Verfügung gestellte Summe in der gesetzlichen Pflegeversicherung für die ambulante Pflege nur auf einen bestimmten monatlichen Betrag begrenzt),

 


 

Kontaktdaten:

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Firma
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Registergericht: Starnberg
IHK-Nummer: noch nicht vorhanden

Informationen gemäß § 11 VersVermV:

Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es besteht keine Kapitalbeteiligung von 10% oder mehr an einem Versicherer
Es ist kein Versicherer zu 10% oder mehr an dem Vermittler beteiligt

zuständige IHK:
Industrie- u. Handelskammer für München u. Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München


Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Dr. Wolfgang Römer
Postfach 080622, 10006 Berlin
Ombudsmann für die private
Arno Surminski
Kranken- und Pflegeversicherung
Leipziger Straße 104, 10117 Berlin
Weitere Ombudsleute finden Sie unter
BAFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
und
Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt

Kooperationsgesellschaften
Die VERSDIREKT arbeitet mit einer umfangreichen Anzahl an Versicherungsgesellschaften zusammen.

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